Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt haben oder wenn die Lieferung ausgeführt ist.
  3. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich; Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten.
  4. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an uns binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir ihn hiervon in Kenntnis gesetzt haben. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Bei Planung und Montage von Praxisräumen und zahntechnischen Laboratorien gelten zusätzlich unsere Planungsbedingungen und/oder Montagebedingungen auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird und die wir dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung stellen.
  6. Montagekosten werden gemäß Einzelkaufvertrag vereinbart.
  7. Ist eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen, sind wir berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

2. Mengen und Maßangaben

  1. Sämtliche Mengen und Maße in Bestellungen des Käufers basieren auf Angaben des Käufers oder seines Architekten bzw. sonstwie Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß wird durch uns oder durch einen von uns eingeschalteten Architekten genommen.
  2. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß. Das gleiche gilt, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Im Zuge der Endmontage notwendigerweise anfallende Zusatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Preise

  1. An die vereinbarten Preise sind wir nur vier Monate seit Zustandekommen des Vertrages gebunden. Danach behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere in Form von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
  2. Für Aufträge unter 50,- Euro (o. MWST) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 7,50 Euro zuzüglich anteilmäßig Porto, Verpackung und Versandkosten, jedoch mindestens 6,90 Euro bei einem Warenwert unter 160,- Euro. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager haben und bestellen müssen. Bei Gipslieferungen können generell die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
  3. Auswahlsendungen sind innerhalb von zehn Tagen abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Berechnung. Verlust oder Beschädigung von Auswahlen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Entnahme von Zähnen aus den 6er- oder 8er-Garnituren wird der jeweils übliche Komplettierungsaufschlag berechnet.
  4. Soweit der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, kommt eine Warenrücknahme durch uns nur in Betracht, wenn wir im Einzelfall mit der Rückgabe einverstanden sind, die Waren in Originalverpackung innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung zurückgegeben werden und der Käufer sich verpflichtet, eine angemessene, von uns festzusetzende Bearbeitungsgebühr von 5% mind. 5,- Euro, max. 10,- Euro zu zahlen. Von einer Rücknahme sind ausgeschlossen: Arzneimittel, bereits gebrauchte oder beschädigte Ware, nicht mehr im Programm geführte Artikel sowie Sonderbeschaffungen.

4. Zahlungen und Verrechnungen

  1. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung ist Zahlung 14 Tage nach Lieferung bzw. nach Anzeige der Versandbereitschaft zum vereinbarten Liefertermin ohne Abzug zu leisten. Bei Verträgen mit einem Auftragsumfang von über Euro 25.000,00 (netto) hat der Käufer, soweit nicht anderweitig vereinbart, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten; ohne Zahlung des vereinbarten Preises sind wir nur dann zur Auslieferung verpflichtet, wenn uns der Käufer geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Finanzierung und Bezahlung des Liefergegenstandes gewährleistet ist.
  2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ist der Käufer Kaufmann, beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Fall wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, ab der ersten Mahnung Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 pro Schreiben zu fordern.
  4. Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufer eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug um Zug Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferfristen und -termine

  1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des
    Liefergegenstandes unterbrechen und verlangen die Lieferfrist entsprechen.
  2. Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Teillieferungen sind Teilleistungen! Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
  4. Falls wir in Verzug geraten, ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, ist der Käufer berechtigt, für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsteht dem Käufer durch eine auf unserem Verschulden beruhende Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haften.

6. Abnahme des Liefergegenstandes

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 10 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht uns im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale übersteigt, sind wir zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.
  2. Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten durch Abruf abzuwickeln, ansonsten ist der Verkäufer berechtigt, bei inzwischen eingetretenen Preissteigerungen eine Nachbelastung vorzunehmen.

7. Versand- und Gefahrübergang

  1. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, uns überlassen. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltlosen Einlösung) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Ver-trag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
  4. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach Wahl des Kunden zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung verpflichtet (s. a. § 439 Abs. 3 BGB).
  3. Das Wahlrecht des Kunden nach § 439 Abs. 1 BGB,. entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, geht nach ergebnislosem Ablauf einer ihm zur Vornahme der Wahl gesetzten angemessenen Frist auf uns über.
  4. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
  5. Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter – ohne unsere Zustimmung – Eingriffe in die von uns gelieferten Produkte vorgenommen werden, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat.
  6. Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie zum zweiten Mal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  7. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden); insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  8. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Schaden in den Bereich einer von uns übernommenen Garantie fällt. Schließlich gilt sie nicht, soweit wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. In diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Die Ziffern 9.7 und 9.8 gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
  10. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Nicht-Verbrauchern ein Jahr über Gefahrübergang (Ziffer 7)

10. Teilunwirksamkeit, Schriftform

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  2. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt,den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.


Stand Juli 2021 Dental-Depot Wolf+Hansen dentalmedizinische Großhandlung GmbH