Ihr tägliches Brot – die Füllungspositionen – sind nach der EU-Quecksilberverordnung angepasst worden. Lassen Sie sich anschaulich vermitteln, ob es sich dabei um Fluch oder Segen handelt. Wer kennt es nicht? Die Leistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen werden häufig nicht angesetzt, da die Neuerungen noch nicht in allen Praxen umgesetzt werden. Wir zeigen anhand von Beispielen, welche Möglichkeiten der § 22a SGB V bietet. Verbessern Sie die Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen gewinnbringend!
Zusätzlich klären wir über die weitreichenden Änderungen der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) auf, welche seit Mai 2020 für die deutschen zahntechnischen Labore verpflichtend sind.
Inhalte:
Fortbildungspunkte:
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Ort:
Wolf+Hansen Dental-Depot
Friedrichstraße 22 | 18057 Rostock
Kosten:
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Referenten:
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